Tierschutzbund MV
Gemeinsam für Tierschutz in unserem Land
Als Landesverband vereinen wir die Kräfte des Tierschutzes, stärken unsere Mitgliedsvereine und engagieren uns politisch für das Wohlergehen aller Tiere in Mecklenburg-Vorpommern
Wer wir sind
Interimsvorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im September 2026:
Kerstin Lenz – Vorsitzende, Angelika Streubel – Stellvertreterin, Bruno Littmann – Schriftführer
Für Vereine
Informationen, Ansprechpartner und Unterstützung für Eure tägliche Tierschutzarbeit. Hier findet Ihr aktuelle Hinweise, Fördermöglichkeiten und wichtige Informationen rund um Eure Vereinsarbeit.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich Tierquälerei oder eine nicht artgerechte Tierhaltung melden?
Wenn Sie beobachten, dass ein Tier misshandelt oder nicht artgerecht gehalten wird, sichern Sie zunächst möglichst genaue Informationen und Beweise.
Notieren Sie:
- wann der Vorfall stattgefunden hat
- wer beteiligt war, sofern bekannt
- wo sich der Vorfall ereignet hat
- wie häufig und wie lange die Situation bereits besteht
- unter welchen Umständen die Tierquälerei oder nicht artgerechte Haltung stattfindet
Hilfreich sind außerdem Foto- und Videoaufnahmen. Sichern Sie Beweismittel möglichst unverändert. Bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr und provozieren Sie keine Situationen, nur um Aufnahmen anzufertigen. Ist keine genaue Adresse bekannt, etwa bei einer Weide, einem Waldstück oder einem See, hilft eine Markierung des Ortes auf einer Karte.
Mit diesen Informationen wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte für die Überwachung des Tierschutzes zuständig.
Alternativ können Sie Ihre Meldung an uns richten. Wir prüfen den Sachverhalt und können gegebenenfalls eine entsprechende Anzeige fertigen.
Bitte beachten Sie: Der Landestierschutzverband ist keine staatliche Behörde und verfügt daher nicht über hoheitliche Befugnisse. Wir können keine behördlichen Ermittlungen durchführen, keine behördlichen Anordnungen treffen und Tierhaltungen nicht wie eine Veterinärbehörde kontrollieren. Wenn Sie möchten, dass eine Tierhaltung behördlich überprüft oder gegen einen möglichen Verstoß eingeschritten wird, wenden Sie sich an das für den jeweiligen Ort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Kann ich eine Meldung über Tierquälerei anonym abgeben?
Wir haben Verständnis dafür, wenn Sie bei einer Meldung über Tiermissstände nicht möchten, dass Ihre persönlichen Daten genannt werden. Kennzeichnen Sie Ihre Meldung ausdrücklich als anonym oder vertraulich, behandeln wir Ihre Angaben entsprechend.
Bei der Bearbeitung können jedoch Rückfragen entstehen, deren Beantwortung für das weitere Vorgehen wichtig ist. Deshalb ist es hilfreich, wenn Sie zumindest eine Kontaktmöglichkeit angeben, möglichst eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer. Diese Kontaktdaten verwenden wir ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer Meldung und geben sie nicht weiter.
Ohne eine Möglichkeit für Rückfragen kann es vorkommen, dass wichtige Informationen fehlen und eine Meldung nicht weiterverfolgt werden kann.
Wie kann ich mich im Tierschutz engagieren?
Wir freuen uns über jeden Menschen, der sich für Tiere einsetzen und Tieren in Not helfen möchte.
Der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist der Dachverband der ihm angeschlossenen Tierschutzvereine und vertritt deren Aufgaben und Ziele auf Landesebene. Eine wichtige Aufgabe des Landesverbandes besteht darin, die Kräfte der angeschlossenen Tierheime und Tierschutzvereine zu bündeln, wenn einzelne Vereine bei größeren Fällen an ihre Grenzen kommen — etwa bei Animal-Hoarding-Fällen, illegalen Welpentransporten oder anderen akuten Tierschutzfällen. Der Landesverband übernimmt dabei häufig die Koordination zwischen den Vereinen, die Kommunikation mit Behörden sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die praktische Versorgung und Betreuung der Tiere übernehmen in der Regel die örtlichen Tierschutzvereine und Tierheime.
Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, wenden Sie sich daher am besten direkt an einen Tierschutzverein oder ein Tierheim in Ihrer Nähe. Unsere angeschlossenen Vereine freuen sich über tatkräftige Unterstützung.
Verein in Ihrer Nähe finden → https://tierschutz-mv.de/mitgliedsvereine/
Sind Tiere vor dem Gesetz Sachen?
Nein. Tiere sind nach § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Sachen. Allerdings gelten bestimmte Vorschriften, die für Sachen vorgesehen sind, auch für Tiere, soweit keine anderen gesetzlichen Regelungen bestehen. Deshalb können Tiere beispielsweise gekauft, verkauft oder einem Eigentümer zugeordnet werden.
Gleichzeitig gibt es zahlreiche besondere Gesetze und Verordnungen, die den Umgang mit Tieren regeln: darunter das Tierschutzrecht, das Tierseuchenrecht, Vorschriften zur Hundehaltung, zum Tiertransport, zur Nutztierhaltung sowie Regelungen aus dem Arten- und Naturschutzrecht. Diese Vorschriften tragen dem besonderen Schutz von Tieren Rechnung.
Ein wesentlicher Unterschied zu Sachen besteht darin, dass einem Tier nicht ohne Weiteres Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Auch das Töten eines Tieres ist nicht beliebig zulässig.
Kann mir der Landesverband bei einer rechtlichen Frage helfen?
Der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. kann keine gesicherten oder verbindlichen rechtlichen Auskünfte erteilen. Das gilt auch für juristische Fragen rund um Tiere und den Tierschutz.
Wenn Sie eine rechtliche Beratung oder Vertretung benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwaltskanzlei.
Vertreter unserer Mitgliedsvereine können sich bei entsprechenden Fragen an die Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes bei der Akademie für Tierschutz wenden.
Übernimmt der Landesverband Tierarztkosten für private Tiere?
Nein. Der Landestierschutzverband Mecklenburg-Vorpommern kann Privatpersonen gemäß seinen Statuten in Tierschutznotfällen nicht finanziell unterstützen.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, notwendige Tierarztkosten zu bezahlen, können Sie zunächst versuchen, mit Ihrer Tierarztpraxis eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das sollte unbedingt vor Beginn der Behandlung geklärt werden. Auch Unterstützung durch Familie oder Freunde sowie Anfragen beim Sozialamt oder bei Bürgerstiftungen können mögliche Wege sein.
Falls das nicht weiterhilft, können Sie sich an Ihren örtlichen Tierschutzverein wenden. Je nach finanziellen Möglichkeiten können einzelne Vereine in Einzelfällen notwendige Behandlungen vorfinanzieren und eine Rückzahlung in Raten vereinbaren. Ein Anspruch auf eine solche Unterstützung besteht jedoch nicht.
Grundsätzlich sollte bereits vor der Anschaffung eines Tieres berücksichtigt werden, dass unerwartete Tierarztkosten entstehen können. Krankheiten, Unfälle oder altersbedingte Beschwerden verursachen schnell Kosten von mehreren hundert Euro. Eine finanzielle Rücklage oder eine Tierkrankenversicherung hilft, solche Kosten abzufedern. Informieren Sie sich möglichst vor der Anschaffung über geeignete Versicherungsmöglichkeiten und prüfen Sie genau, welche Behandlungen und Kosten tatsächlich abgedeckt sind.
Tierschutzverein vor Ort → https://tierschutz-mv.de/mitgliedsvereine/
An wen kann ich mich mit Medien- oder Kooperationsanfragen wenden?
Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Medien, Organisationen, Unternehmen und anderen Akteuren, die über den Tierschutz berichten oder mit uns zusammenarbeiten möchten. Medienanfragen und redaktionelle Kooperationsanfragen prüfen wir grundsätzlich individuell.
Eine Veröffentlichung oder Zusammenarbeit mit dem Landestierschutzverband stellt dabei nicht automatisch eine Empfehlung eines Unternehmens, eines Produktes oder einer Dienstleistung dar.
Bezahlte Veröffentlichungen, Werbung, Advertorials oder Veröffentlichungen gegen sonstige Gegenleistungen werden klar von redaktionellen Inhalten und den Informationen des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. getrennt. Über entsprechende Anfragen entscheidet der Landesverband im Einzelfall.
Kontakt → https://tierschutz-mv.de/kontakt/