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Fangeisen schnappt zu

– Kater wird erheblich verletzt

FangeisenEin Kater ist in Wendorf bei Lichtenberg in der Feldberger Seenlandschaft in ein Fangeisen geraten und wurde dabei schwer verletzt. „Wahrscheinlich muss das ganze Bein amputiert werden. Er ist in ein Fangeisen, Tellereisen oder Zangeneisen geraten, alles seit 1995 EU-weit verboten, selbst der Besitz ist illegal, wenn nicht lizensiert“, macht Dr. Petra Künkel, die Besitzerin, gegenüber dem Nordkurier deutlich. Sie möchte auf den Fall aufmerksam machen. „Je mehr Öffentlichkeit, desto seltener passiert das in Zukunft und es gibt viele andere Katzen im Dorf“, sagt sie.
Polizei und Staatsanwaltschaft werden eingeschaltet
Die Tierschutzvereine wissen, was in solchen Fällen zu tun wäre. „Ich würde selbstverständlich eine Anzeige machen und über die sozialen Medien die Leute dazu aufrufen, ihre Augen offen zu halten“, rät Manuela Jeschke vom Tierschutzverein Katzenparadies Neustrelitz der Besitzerin des verletzten Tieres. Der Fall ist auch für den Landkreis klar. „Hierbei handelt es sich um den Verdacht einer Straftat. Der Fall wird an die Staatsanwaltschaft abgegeben“, heißt es von Landkreis-Sprecherin Tilla Steinbach.
Dem Ordnungsamt im Feldberger Rathaus ist es nach Aussagen der Kommune nicht möglich, präventiv jeglichen Rechtsverletzungen vorzubeugen. So könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass es im Gemeindegebiet erneut zum Aufstellen von Fangeisen mit Verletzung oder Tötung von Haustieren kommt. „Hilfreich wären jedoch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung und Aufklärung zu diesem Thema. Sollte sich die Verwendung einer verbotenen Fangmethode bestätigen, ist dem Tierhalter dringend zu empfehlen, Anzeige bei der Polizei, der Unteren Jagdbehörde und dem
Veterinäramt des Landkreises als Tierschutzbehörde zu stellen“, heißt es vom stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde, Reiner Stöhring.
Hohe Geldstrafen für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
Für die Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sei das Veterinäramt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zuständig. Die Bußgelder können bis zu 25 000 Euro betragen. Nach Paragraf 41 des Landesjagdgesetzes können Verstöße gegen das Jagdrecht mit einer Geldbuße bis zu 5 000 Euro geahndet werden, heißt es außerdem aus Feldberg.
Im Jahr 2008 hat es in Starsow bei Mirow einen ähnlichen Fall gegeben. „Ein Kater ist mit einem Fangeisen mit Kette durchs Dorf gelaufen und hat sich dann in einem Garten im Gestrüpp verfangen“, erinnert sich Birgit Schäfer vom Tierschutzverein Mohrchen aus Neustrelitz. Die komplette Vorderpfote sei gequetscht gewesen. Der Tierarzt musste den verletzten Kater notoperieren und ihm die Pfote abnehmen. Der Unglückskater blieb noch ein paar Jahre bei seinem Tierarzt und wurde dann weitervermittelt. „Bei Wildtieren ist es oft so, dass sie sich die verletzte Pfote abbeißen und dann damit trotzdem weiterleben“, erklärt Schäfer.
Eine Qual für das betroffene Tier ist es aber allemal. Im Bundesjagdgesetz heißt es daher: „Verboten ist es, Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, zu verwenden.“
Gerade Katzen können in Fangeisen geraten, die dann einfach zuschnappen, so die Tierschützer der Organisation PETA. Wenn es sich um Freigänger handelt, streifen sie gern umher, manchmal kilometerweit von ihrem eigentlichen Zuhause entfernt. Fallen werden nach Aussagen von Peta häufig in der Nähe von Hochsitzen oder an ganz normalen Wegen aufgestellt. Hier könnten sie leichter kontrolliert werden. Auch in Gärten, Langholzstapeln, in Feldscheunen und unter Stroh- und Reisighaufen können sich Fallen verbergen. Die umherstreifenden Katzen werden laut Peta zum Teil auch mit Baldrian oder anderen Katzenlockstoffen angezogen und geraten so in die Falle. Die Fallen können dem Tier schwere Verletzungen zufügen, teilweise mit Verlust ganzer Gliedmaßen, heißt es von der Tierschutzorganisation PETA.

Quelle: Nordkurier