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Streit um Fundtiere

droht zu eskalieren

StreitFundtiere 2Der Streit um die neue Verwaltungsvorschrift des Landes zum Umgang mit Fundtieren spitzt sich zu. „Wir werden nicht zulassen, dass der Erlass nicht umgesetzt wird“, sagte Thomas Lenz, Staatssekretär im Innenministerium, am Donnerstag. Wenn es sein müsse, werde man entsprechend auf die Ordnungsbehörden vor Ort einwirken. Zuvor hatte der Städte- und Gemeindetag in MV zum Ungehorsam gegenüber den aus seiner Sicht rechtswidrigen Anweisungen zum Fundrecht aufgerufen. Zudem sehen die Kommunen beträchtliche Mehrkosten und Arbeit auf sich zukommen. 

Herrenlose Haustiere darf es nicht mehr geben
Hintergrund: Das Land nimmt die Kommunen mit der neuen Vorschrift in die Pflicht, sich sechs Monate lang um gefundene Tiere zu kümmern. Zuvor war dies vielerorts nur für wenige Wochen gängige Praxis.

Hinzu kommt: Zu den Fundtieren werden jetzt auch freilaufende Katzen gezählt, für die Futterstellen eingerichtet werden sollen. Neben Unterbringungs- und Versorgungskosten geht es auch um Kosten für Tierarztbesuche oder Kastrationen.

Das Innen- und das Agrarministerium beziehen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem es keine herrenlosen Haustiere mehr geben soll. Juristisch würden darunter auch freilebende Katzen fallen, selbst wenn sie einen verwilderten Eindruck machten, so Lenz.

Gilt das Fundrecht auch für verwilderte Tiere?
Aus Sicht des Landesverbands des Deutschen Tierschutzbundes und der beiden Ministerien wird dadurch jetzt nach jahrelangem Hin und Her eine Verantwortlichkeit im Sinne des Tierschutzes geregelt. „Wenn der Bürger bei der Behörde einen Regenschirm als Fundsache abgibt, ist dieser für sechs Monate zu verwahren. Für Fundtiere, zum Beispiel Katzen, gilt das nun endlich auch“, so Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD).

Die Kommunen halten es jedoch für rechtswidrig, dass das Fundrecht auf verwilderte Tiere ausgedehnt werden soll, die keiner vermisst. „Das ist nicht unsere Aufgabe“, sagte Klaus-Michael Glaser vom Städte- und Gemeindetag. Zumal für diese Tiere auch nach sechs Monaten noch Kosten anfallen. Eine Beispielrechnung für Neustrelitz zeigt, dass durch die neue Definition von Fundtieren und die längere Betreuungsdauer eine Verdreifachung der bisherigen Ausgaben droht. Darüber hinaus gehe von der Vorschrift ein falsches Signal aus, warnte Glaser. Überforderte Halter bekämen nun die Möglichkeit, sich ihrer Tiere auf Kosten der Kommunen zu entledigen.

Freibrief zum Aussetzen ungewollter Tiere
Das befürchtet etwa auch die Stadt Schwerin. Sie hat bislang 81.000 Euro für das Tierheim und 6000 Euro für die Kastration von freilebenden Katzen im Jahr veranschlagt. Mit der neuen Vorschrift sei jedoch davon auszugehen, dass vermehrt Tiere bei der Stadt „abgeladen“ würden, hieß es. Skepsis besteht auch gegenüber der Ankündigung des Landes, die entstehenden Kosten in den Kommunen durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG) auszugleichen. „Letztlich zahlt das Land die Kosten für die tierschutzgerechte Verwahrung“, betonte Lenz. Das FAG wird allerdings erst 2021 wieder überprüft, so dass ein entsprechender Ausgleich erst ab 2022 greifen würde. Ausgaben können beim FAG nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Über die Dynamik sei es aber möglich, Kosten aus der Vergangenheit mit einzurechnen, sagte Lenz. Offenbar besteht jedoch bei vielen Kommunen aktuell die Sorge: Was für das Land ein Schritt nach vorn ist, könnte für sie nach hinten losgehen.