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STREIT UM FUNDTIERE

Ministerium warnt MV-Kommunen vor zivilem Ungehorsam

StreitFundtiereDie neue Verordnung zu Fundtieren sorgt für Streit in MV. Während Städte und Gemeinden hohe Kosten fürchten, heißt es aus dem Innenministerium: „Wir wollten und mussten das Drama beenden.”

Schwerin. Das Innenministerium fordert die Kommunen im Land auf, den Widerstand gegen die Fundtierverwaltungsvorschrift (VV Fundtiere) aufzugeben. Sie war am 2. Juli in Kraft getreten und schreibt vor, Fundtiere statt der bislang vier Wochen künftig sechs Monate auf Staatskosten unterzubringen.

Die Kommunen sowie der Städte- und Gemeindetag sehen sich überrannt. Sie fürchten vor allem zweierlei: Dass sich manch ein Tierhalter seines Tieres künftig noch bedenkenloser entledigen könnte und die notorisch klammen Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben.

„Wie gehen wir mit Leben um?“
Thomas Lenz, Staatssekretär im Innenministerium, hält dagegen. Zum einen sei es grundsätzlich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, ein Haustier auszusetzen. Zum anderen „beendet der Erlass einen jahrelangen Streit um Fundtiere innerhalb der kommunalen Familie“. Es handele sich um eine Grundfrage. „Wie gehen wir mit Leben um?“, fragt Lenz und verweist auf den Tierschutz, der im Grundgesetz verankert ist. „Wir wollten und mussten das Drama beenden. Moralisch und ethisch war das bisherige Herangehen nicht in Ordnung.“

Lenz erinnert an ein fortwährendes Katz-und-Maus-Spiel in Sachen Tierschutz. Mit dem Argument, herrenlose Tiere seien keinen Fundsachen und folglich nicht Sache der Kommunen, hatten diese die Verantwortung an den Kreis delegiert. Der sah sich jedoch vorrangig für Wild- und Nutztiere, nicht aber für Haustiere zuständig.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im April 2018 habe der unklaren, teils sogar widersprüchlichen Rechtslage ein Ende gesetzt, erklärt Thomas Lenz. „Demnach gibt es keine herrenlosen Haustiere, egal ob sie dem gesunden Menschenverstand nach verwildert sind“, sagt er. „Es gibt nur Fundtiere.“

Das Innenministerium habe die höchstrichterliche Entscheidung mit der Verwaltungsvorschrift Fundtiere in Landesrecht übertragen. Demnach sind die Kommunen für Fundtiere verantwortlich. Sie können die Aufgabe selbst übernehmen oder delegieren, zum Beispiel an Tierschutzvereine.

Kostenübernahme muss noch ausgehandelt werden
Das Kostenargument der kommunalen Ebene lässt Thomas Lenz nicht gelten. Wenn Kommunen Aufgaben im Auftrag des Landes wahrnehmen, zahlt das Land dafür, stellt er klar. Ein Prinzip, das der Begriff „übertragener Wirkungskreis“ beschreibt. Über die Kosten werde alle zwei Jahre im Zuge des kommunalen Finanzausgleichs verhandelt.

Allerdings steht die nächste Verhandlungsrunde erst 2021 an. Dann wird die neue VV Fundtiere einbezogen. Das Geld fließt ab 2022. Thomas Lenz gibt sich dennoch überzeugt, dass die Finanzierung des Landes, wenngleich sie zeitversetzt erfolgt, die Kommunen langfristig entlastet.

„Im Sinne der Sache muss man das jetzt ein Mal aushalten“, sagt er und betont: „Wir werden nicht zulassen, dass der Erlass nicht umgesetzt wird.“ Anlass war die Überlegung des Städte- und Gemeindetages, sich der Verordnung mit zivilem Ungehorsam entgegenzustellen. In einem solchen Fall müsse das Ministerium „auf die Ordnungsbehörden einwirken“. Der Innenstaatssekretär baut indes auf die Treue zum Rechtsstaat.

Die Diskussion um „verwilderte Tiere“ betrifft insbesondere frei lebende Katzen. Auch die Streuner sind in die staatliche Fürsorge eingeschlossen. So unterstützt das Landwirtschaftsministerium Futterplätze in Städten ebenso wie die Kastration der Tiere, um die Population in Grenzen zu halten. Tierschützern reichen die Mittel allerdings nicht. Ihren Angaben zufolge gibt es 7000 bis 10.000 frei lebende Katzen in MV, die von Vereinen oder Privatpersonen zu versorgen sind.

Quelle: Nordkurier