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Schweinemast in Haßleben

ist vom Tisch

HasslebenDer BUND Brandenburg und weitere Initiativen gehen davon aus, dass mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

NABU Brandenburg, BUND Brandenburg, Deutscher Tierschutzbund, Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein Haßleben, Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Förderverein Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft, Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Brandenburg und PROVIEH vom Donnerstag hervor.

Urteil ist rechtsgültig Die Unterzeichner beziehen sich dabei auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin- Brandenburg vom 6. Juli. Darin wird der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Potsdam abgelehnt. Das VG Potsdam hatte die Genehmigung, die das Landesamt für Umwelt im Jahr 2013 erteilt hatte, mit Urteil vom 16. Oktober 2017 aufgehoben. „Dieses Urteil ist nunmehr rechtskräftig, weitere Rechtsmittel gibt es nicht mehr“, so die Unterzeichner der Pressemitteilung vom 9. Juli. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sowohl das Urteil als auch seine Unanfechtbarkeit am Donnerstag in einer Pressemitteilung bestätigt. Planungsrechtlich unzulässig Damit ende der seit 16 Jahren andauernde Kampf von Verbänden, Initiativen und Privatpersonen gegen die geplante industrielle Tierhaltung in der Uckermark. Das VG Potsdam hatte die Schweinemastanlage aus bauplanungsrechtlichen Gründen für unzulässig erklärt.

Die Genehmigungsbehörde war dagegen bei ihrer Genehmigung davon ausgegangen, dass der riesige Komplex der alten DDR-Mastanlage (damals mit bis zu 140 000 Mastplätzen) innerhalb des Orts Haßleben liegt. Dem widersprach das VG mit dem Argument, dass sich eine solche Großanlage nicht in ein kleines Dorf „einfügt“. Im Außenbereich, so das VG, sei die Anlage mit37 000 Mastplätzen aber nicht genehmigungsfähig, weil es sich bei einer solchen Anlage nicht um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handele. Verbände unterstützt Geklagt hatten die Umweltverbände NABU und BUND und der Deutsche Tierschutzbund zusammen mit dem Deutschen Tierschutzbund Landestierschutzverband Brandenburg. Die klagenden Verbände waren unter anderem von der örtlichen Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein Haßleben, der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, dem Förderverein Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft und PROVIEH unterstützt worden. Langer Atem Sybilla Keitel und Gert Müller von der Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein Haßleben bekannten, das Urteil vom 6. Juli mit gemischten Gefühlen aufzunehmen: „Wir sind erleichtert. Schwer erträglich finden wir, dass wir 16 Jahre lang mit viel Energie sowie beträchtlichem finanziellen Einsatz darum kämpfen mussten, die Landesregierung Brandenburg zur Einhaltung der Gesetze zu zwingen, und sie davon abzuhalten, diese permanent nach den Wünschen und Spielregeln des Antragstellers zurecht zu biegen.“ Sehr erleichtert zeigte sich unter anderem Ernst Priest, der bereits zu DDR-Zeiten gegen die damalige Anlage gestritten hatte.