SpendenButton

Tierschützer fordern

städtische Verordnung mit Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen

NKKatzenVon Lea Biermann

Die Streunerpopulation überfordert die Ressourcen der örtlichen Tierschützer. Der Demminer Verein fordert eine städtische Verordnung, um das Tierelend zu lindern.

DEMMIN. Man muss kein Katzenfreund sein, um sich auszumalen, dass ein Tierleben auf der Straße dieser Tage kein leichtes ist. Sieben herrenlose Streuner mit Parasiten und schlimmem Katzenschnupfen wurden vergangene Woche im Neukalener Katzenhaus von einer Frau aus Demmin abgegeben. Der Tierschutzverein Demmin hat dies zum Anlass genommen, noch einmal auf die Missstände hinzuweisen, die zu dem Elend der Tiere führen.

Um dem unkontrollierten Vermehren der Streuner vorzubeugen, lässt der Verein die Katzen und Kater auf eigene Kosten sterilisieren oder kastrieren. Aus einem einfachen Grund: „Geschlechtsreife Katzen können zwei bis drei Würfe im Jahr mit vier bis sechs Jungen zur Welt bringen und schon ein bis zwei Wochen nach ihrer Trächtigkeit wieder rollig werden“, weiß Kerstin Lenz vom Tierschutzverein. Jede nicht sterilisierte Katze und jeder nicht kastrierte Kater mit Freigang trägt laut Lenz zur Vermehrung der Population auf der Straße bei. Noch mehr Tiere, die mit Hunger und Krankheiten kämpfen müssen. Und vor allem noch mehr Kosten für den Verein, um die medizinische Behandlung der Tiere zu sichern. Allein die Kastration eines Katers kostet etwa 75 Euro, bei einer Katze sogar 140 Euro. 30 000 Euro stellt das Land für „kostenlose“ Behandlungen von Streunern zur Verfügung. 30 000 Euro der Deutsche Tierschutzverbund. Schon im September vermeldet der Tierschutzverein jedoch, dass das Budget erschöpft sei.

Aus diesen Gründen fordert der Tierschutzverein nun eine „Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen“ für Demmin. Damit sollen die Halter von freilaufenden Katzen dazu verpflichtet werden, ihre Tiere zu kastrieren, zu kennzeichnen und mit einem Mikrochip bei einem Haustierregister registrieren zu lassen. Diese Maßnahmen müssten die Halter dann bei einer zuständigen Behörde nachweisen. Außerdem würden laut Verordnung auch jene verantwortlich gemacht, die frei lebende Katzen regelmäßig füttern. „Jede heimatlose Katze ist die Folge eines verantwortungslosen Umgangs mit Hauskatzen“, betont Lenz. Denn die Tiere, die ausgezehrt, oft krank und verletzt in Gartenanlagen, am Bahnhof, hinter Supermärkten oder in Neubaugebieten siedeln, seien Nachkommen von ebendiesen.

Kerstin Lenz räumt auch ein, dass viele Halter schon sehr verantwortungsvoll mit ihren Katzen umgehen. Deshalb seien nun die Ordnungsund Veterinärbehörden in der Pflicht, eine Schutzverordnung zu erlassen, um verantwortungslose Katzenhalter zu maßregeln. Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sei der einzige tiergerechte und nachhaltige Weg und der Tierschutzverein könne dies nicht mehr leisten. Bereits im Dezember 2015 hat Mecklenburg-Vorpommern eine landesweite „Katzenschutzverordnung“ veröffentlicht. Durch diese werden die Landkreise und kreisfreien Städte ermächtigt, bestimmte Gebiete festzulegen, in denen ein überhöhter Bestand an freilaufenden Katzen besteht. Bisher wurde das jedoch nur in der Hansestadt Rostock sowie seit einem Jahr im Amt Schwaan umgesetzt.

Quelle: Nordkurier Kontakt zum Autor Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!