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Problemfall Fundkatze

Wanderung durch die Instanzen: Wohin mit einem fremden Tier?

FundkatzeGÜSTROW Vier Probleme hat Hans Böttcher. Die sind eigentlich ganz kuschelig, laufen lautlos auf vier Pfoten und schnurren wohlig, wenn sie etwas Leckeres von dem Kleingärtner bekommen. Anfangs war es nur eine Katze, die der Güstrower in seinem Garten Am Werder umsorgt hatte. „Die kam da an, war ganz dürre, ich habe sie aufgepäppelt. Wir konnten sie doch nicht verhungern lassen.“ Dumm nur, dass nun drei Junge dazu kamen. „Jetzt vertreibt die neue meine alte Katze. Das will ich aber nicht“, klagt Hans Böttcher. Und fragt sich: Wohin mit den Tieren?

Ähnlich ging es Hannelore Stüdemann. Vier Wochen sind die drei Welpen inzwischen alt, die eine ihr zugelaufene Katzenmutter geworfen hat – in ihrem Garten im Langendammschen Weg. Doch keiner wollte die Katzen haben, und Tierschutzverein, Ordnungsamt und Veterinäramt würden alleaufdenanderenzeigen.Sie habe aber schon eine Katze und möchte keine weitere. Und die Jungen vermehren sich ja auch irgendwann…

Der Tierschutzverein Güstrow und Umgebung liegt seit Jahren mit der Stadt im Stress. Katzen seien rechtlich Fundsachen und seien somit in Zuständigkeit der Fundbehörde – dies sei die Stadt. So der Standpunkt von Carmen Lahl. Die Vereinsvorsitzende beruft sich auf Paragrafen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und auf das Tierschutzgesetz. Die Stadt Güstrow habe deshalb einen Vertrag zur Aufnahme von Fundkatzen mit dem Tierheim in Laage, weiß Carmen Lahl. Das neue Katzenhaus, das der Verein gerade in der Langen Stege in Betrieb genommen hat, sei auch schon „bis oben hin voll“. Lahl: „Viele Mitglieder haben selbst schon Pflegefälle zu Hause aufgenommen.“

Im Falle der Katzen bei Hans Böttcher und Hannelore Stüdemann sieht Detlef Moll, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, die Sachlage jedoch anders. Bei diesen Vierbeinern handele es sich offensichtlich um herrenlose Tiere. Die Ordnungsbehörde sei aber nicht aus tierschutzrechtlicher Sicht zuständig, sondern zur Sicherung von Eigentumsrechten. Wenn also eine Katze ein Halsband hat oder einen Chip oder man anderweitig den Eigentümer ermitteln kann, dann sichere das Ordnungsamt die Verwahrung des Tieres – zur Rückgabe an den Eigentümer. „Für die Aufnahme herrenloser Tiere können wir doch keine Steuergelder verwenden“, macht der Ordnungsamtsleiter deutlich. Doch Moll ließ ein Stichwort fallen: Tierschutz. Für diese Belange sei der Landkreis zuständig. Und da Frau Stüdemann noch erwähnte, dass die ihr zugelaufene Katzenmutter wohl misshandelt worden sei, greift das Veterinäramt ein. Kreissprecher Michael Fengler nennt die Nummer 03843/75539999 für das Servicetelefon in solchen Fällen: „Frau Stüdemann soll sich gleich morgen melden, wir klären das.“ Eine Anzeige bei der Polizei sei aber ebenso noch geboten.

Katzenfreund Hans Böttcher blieben die offensichtlichen Differenzen zwischen Stadt und Tierschutzverein nicht verborgen. „Das befremdet mich. Ich würde mir wünschen, Stadt und Tierschutzverein könnten zu einem besseren Verhältnis finden“, denkt sich der Güstrower. Und wolle sich noch stark überlegen, ob er wieder Futter hinstellt, sollte sich erneut eine fremde Katze bei ihm einfinden.

Quelle: Schweriner Volkszeitung