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Grausamer Katzentod: Ermittler finden Tatverdächtigen

Ein ekliges Verbrechen erschütterte im Frühjahr die Neubrandenburger

Katzentod 2Spaziergänger fanden im Reitbahnsee eine enthauptete und ausgeweidete tote Katze in einer Tasche. Ein 19-Jähriger hat die Tat laut Staatsanwaltschaft inzwischen gestanden. Aber noch sind nicht alle mit der Tat zusammenhängenden Fragen geklärt.

NEUBRANDENBURG. Der grausame Tod einer Katze in Neubrandenburg steht kurz vor der Aufklärung. Nach Nordkurier- Informationen gibt es einen dringend Tatverdächtigen, der das Tier Ende März geköpft und in einer Tasche im Reitbahnsee entsorgt haben soll. Spaziergänger hatten am Karfreitag, dem 30. März, nahe der Wasserskianlage die blau-gelbe Tragetasche mit ihrem grausigen Inhalt gefunden. Die Katze mit rötlichem Fell war nach Polizeiangaben nicht nur enthauptet, sondern auch aufgeschlitzt worden. In der Tasche fand die Polizei auch ein scharfes Messer, mit dem das Tier wahrscheinlich getötet worden war. Eine Woche später schaltete die Polizei die Öffentlichkeit bei der Suche nach einem Verdächtigen ein.

Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler bestätigte auf Nachfrage, dass die Ermittler auf die Spur eines 19-Jährigen aus Neubrandenburg gekommen seien. Der Mann sei inzwischen vernommen worden und habe die Tat auch eingeräumt. Zu einem möglichen Motiv und näheren Einzelheiten wollte Zeisler keine Angaben machen. Er erklärte aber, dass die Ermittler bei der Suche nach dem Schuldigen einigen Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen seien und so schließlich der 19-Jährige in den Fokus gerückt sei. Der Mann sei bereits vorbestraft, allerdings nicht wegen einschlägiger Delikte, also Tierquälerei oder anderen Vergehen gegen Tiere.

Katzentod 1Die Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft zum weiteren Vorgehen stehe noch aus, erklärte Zeisler weiter. Man warte derzeit noch ein Gutachten zu dem Vorfall ab. Insofern wollte er sich noch nicht festlegen, ob zum Beispiel Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird. Die Ermittlungen seien wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, Paragraph 17, geführt worden, insofern ergebe sich daraus auch ein möglicher Strafrahmen. Das Gesetz sieht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Tierschützer zeigten sich erleichtert über den Ermittlungserfolg. Der Tierschutzverein Neubrandenburg hatte kurz nach der Tat die Mithilfe der Vereinsmitglieder bei der Suche nach dem oder den Schuldigen angeboten und den Ermittlern Hinweise gegeben, worauf möglicherweise geachtet werden sollte. Die Tierschutzorganisation Tasso hatte sogar 1000 Euro Belohnung für Hinweise auf Verantwortliche der Gräueltat ausgelobt. Am Freitag war allerdings nicht zu ergründen, ob dieses Geld jetzt an einen Hinweisgeber fließen wird.

Kurt Kadow, der Vorsitzende des Tierschutzvereins, zeigte sich zufrieden, dass Hinweise aus der Bevölkerung zum Tatverdächtigen geführt hätten. „Vielleicht konnten unsere Empfehlungen dazu beitragen, dass die Tat aufgeklärt wurde.“ Leider nehme man als „Anwalt der Tiere“ eine zunehmende Verrohung der Menschen wahr, beklagte er. Insofern sei es wichtig, dass derartige Fälle von Tierquälerei nicht ungesühnt bleiben würden.
(Quelle: Nordkurier)
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