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Wenn das Haustier daheimbleibt

Kompetente Pensionen und Betreuer für Hunde, Katze und Co erkennen

TiereimUrlaubVon David Hausfeld
Einige Heimtiere fahren gerne mit in den Urlaub, andere sollten es hingegen auf gar keinen Fall. Was ist bei der Tierbetreuung zu beachten? Ein Überblick.

WELCHES TIER REIST GERNE MIT, WELCHES BLEIBT LIEBER ZU HAUSE?

Veränderte Umgebung, starke Temperaturschwankungen und große Hitze können bei vielen Tieren gesundheitliche Beschwerden hervorrufen, schildert der Deutsche Tierschutzbund. KleintierewieKaninchen sowie Vögel sollten möglichst nicht verreisen, sondern daheim betreut werden. Auch Katzen fühlen sich demnach in ihrem vertrauten Revier am wohlsten. Hunde würden den Halter dagegen am liebsten überallhin begleiten. Dennoch fühlt sich nicht jede Hunderasse in jedem Klimawohl. DerTierarztistvorab ein wichtiger Ansprechpartner.

WO LASSE ICH MEIN HEIMTIER AM BESTEN BETREUEN?

„Die erste Empfehlung ist immer, das Tier in seiner gewohnten Umgebung zu betreuen“, sagt Lea Schmitz, Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes, im Gespräch mit unserer Redaktion. Fachkundige Vertrauenspersonen wie Freunde oder Nachbarn müssten dafür regelmäßig nach dem Rechten schauen, dasTierfüttern,saubermachen und streicheln. Die Organisation empfiehlt im Idealfall einen Betreuer, der für die Zeit des Urlaubs beim Halter einzieht.

WIE BEREITE ICH DAS TIER AUF MEINE ABWESENHEIT VOR?

„Dem Tier vertraute Dinge mitzugeben ist wichtig“, sagt Schmitz. Für den Aufenthalt an einem fremden Ort könnte das Tier etwa das Lieblingsspielzeug oder die Decke, die nach ihm riecht, dabeihaben. „Sie können dem Tier auch etwas von sich mitgeben, dass nach Ihnen riecht“, sagt Schmitz. Außerdem seien viele Tiere auf den Geschmack des gewohnten Futters geprägt. Darüber hinausbietenmancheTierpensionen eine Probenacht an.

WORAN ERKENNE ICH EINE GUTE TIERPENSION?

Laut Deutschem Tierschutzbund sollte die Pension rechtzeitig vor dem Urlaub besichtigt werden: „Wenn es nicht möglich sein sollte, den Bereich, in dem die Tiere untergebracht sind, zu besichtigen, ist das kein gutes Zeichen“, lautet die Warnung. Darüber hinaus sei zu beachten, dass Betreiber von Tierpensionen über eine Betreuungserlaubnis, den Sachkundenachweis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes, verfügen müssen. Betreuer sollten sich nach den Eigenschaften des Schützlings sowie nach vorhandenen Impfungen erkundigen, gibt der Tierschutzbund weiter an. Demnach sollte die Pension nur geimpfte Tiere aufnehmen.

WORAN ERKENNE ICH GEEIGNETE TIERSITTER?

Verantwortungsbewusste Betreuer machen sich mit ihren Schützlingen vertraut. Sie lernen insbesondere Hunde und Katzen rechtzeitig vor dem Urlaub kennen. Darüber hinaus geht er auf die individuellen Bedürfnisse des Tieres ein: Hunde brauchen Auslauf, Katzen wollen schmusen und das Gehege von Kleintieren sollte vor großer Sonneneinstrahlung, Zugluft und Nässe geschützt sein. Der Tierschutzbund vermittelt etwa über örtliche Tierschutzvereine gegenseitige Tierbetreuungen.
(Quelle: Schweriner Volkszeitung)