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Hund stirbt bei Spaziergang

am Cramoner See in illegaler Falle

SchlagfalleVermutlich einem Wilderer ist ein Hund am Cramoner See bei Gadebusch (Nordwestmecklenburg) zum Opfer gefallen. Der Hund war bei einem Spaziergang in eine Falle geraten. Die Polizei ermittelt wegen Wilderei. Hundebesitzer und Tierschützer haben eine Belohnung ausgesetzt.

Cramonshagen.In einem Waldstück zwischen Cramonshagen und Gottmansförde bei Gadebusch hat sich ein tragischer Unfall ereignet. Bereits am Sonntag, 10. April, ist ein Hund in eine Schlagfalle geraten und verstorben. Die Polizei ermittelt wegen Jagdwilderei gegen unbekannt. Die Tierschutzorganisation Peta hat mit dem Hundehalter eine Belohnung ausgerufen, um die Ermittlungen zu unterstützen.
An dem Sonntag vor Ostern war der Spaziergänger war mit seinen beiden Hunden in einem Waldstück am Cramoner See zwischen Gottmansförde und Cramonshagen unterwegs, als eines der Tiere in die Falle geriet. „Die Falle befand sich allerdings mehr als hundert Meter entfernt vom eigentlichen Waldweg“, schränkt eine Sprecherin der Polizeiinspektion Wismar ein.
Dem Mini-Bullterrier konnten sein Besitzer und eine weitere Person nicht helfen. Zu zweit gelang es ihnen nicht, die Falle mit einer Brechstange wieder auseinanderzudrücken. Der Hund starb eingeklemmt.
Jagd mit Fallen in MV nicht grundsätzlich verboten
Polizisten hatten die Falle vor Ort sichergestellt, fotografiert und zur Untersuchung weitergegeben. Zunächst musste von den Ermittlern geklärt werden, ob es sich eventuell um
eine legal aufgestellte Falle handelt. „In Mecklenburg-Vorpommern ist die Jagd mit Fallen nicht grundsätzlich verboten“, sagt die Polizeisprecherin. So wurde bereits abgeklärt, dass die Falle offenbar von keinem Jagdberechtigten in dem Gebiet positioniert wurde.
Am Cramoner See ist ein Hund beim Spaziergang in eine Schlagfalle geraten und daran gestorben. Tödliche Fallen müssen in Fangbunkern gesichert sein.
Dementsprechend wurden auch wichtige Regeln für die Fallenjagd wohl nicht beachtet. So müssen tödliche Fallen so angelegt werden, dass Haustiere wie Hunde oder Katzen sie gar nicht erreichen könnten. „Fallen müssen in einem Fangbunker untergebracht sein“, sagt Heiko Funk, stellvertretender Vorsitzender des Kreisjagdverbands Nordwestmecklenburg. Das kann eine Kiste oder auch ein Betonrohr sein, die nur für Marder oder andere kleine Raubtiere zugänglich sind, die gefangen werden sollen.
„Trapperfalle“ wird nur selten genutzt
Für die Jagd mit Fallen sind zudem nur bestimmte Geräte zugelassen. „Sie müssen eine bestimmte Klemmkraft haben, damit sie auch sicher töten“, sagt Heiko Funk. „Sie müssen so gebaut sein, dass das Raubtier hinter den Vorderläufen im Brustbereich getroffen wird.“ Bei der Falle, die jetzt den Hund getötet hat, handelt es sich laut Heiko Funk um eine Conibearfalle. „Man nennt sie auch Trapperfalle, aber die wird nur noch ganz selten verwendet“, sagt Funk. das Gerät sei nicht zuverlässig.
Die meisten Jäger, die im Nordwestkreis mit Fallen jagen, würden ohnehin Lebendfallen nutzen. Sie müssen einmal täglich kontrolliert werden und können außerdem mit Auslösesensoren ausgerüstet werden, die einen Fang ans Telefon melden. „Wenn ein Tier drin ist, das nicht gejagt werden sollte, wird es wieder freigelassen“, so Funk. Aktuell in der Brut- und Setzzeit würde gar nicht mit Fallen gejagt. Das wäre erst ab Juli wieder möglich.
Peta und Tierbesitzer setzen 2000 Euro Belohnung aus
Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen Jagdwilderei ermittelt die Polizei jetzt gegen unbekannt. Daher wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren übernehmen. Wer Hinweise zu der zwischen Cramonshagen und Gottmannsförde im Waldstück aufgestellten Falle geben kann, soll sich dennoch an die Polizei in Gadebusch unter 038 86 / 7220 wenden.
Um den Fall aufzuklären, setzt Peta eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die die tatverantwortliche Person überführen. Zusätzlich setzen die betroffenen Hundehalter eine Belohnung von 1000 Euro aus. „Der Tierquäler, der die Falle illegal ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtiere bei Peta. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft schwer verletzt fest und leidet unter Angst und entsetzlichen Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt.“
Die Tierschutzorganisation fordert ein Verkaufs- und Anwendungsverbot von Schlagfallen in ganz Deutschland. „Der Person, die die Falle aufgestellt hat, muss bewusst sein, dass auch Kinder schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung hineingeraten.“
In Schleswig-Holstein wäre eine Falle einem Jäger zuzuordnen. „Dort wird in jede Falle eine Nummer eingeschlagen, die einem Jäger mit Sachkundenachweis zuzuordnen ist“, sagt Heiko Funk.

Quelle: Nordkurier