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Toter Hund in Libowsee bei Güstrow

Das sagen Anwohner, das raten Tierschützer

GlasewitzGlasewitz
Dieser Fall sorgt für Entsetzen bei Anwohnern und Tierschützern: Die Feuerwehr hat einen toten Rottweiler aus dem Libowsee im Landkreis Rostock geborgen. Zuvor wurde das Tier mit Gewichten in der Nähe eines Stegs versenkt. Ob das Tier bereits tot war, ist laut Polizei noch unklar. Womöglich sei das Tier ertränkt worden.
„Solche Grausamkeiten haben zugenommen“, glaubt Kerstin Lenz, Vorsitzende des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern vom Deutschen Tierschutzbund. „Da gehört schon viel Brutalität dazu. Da fehlen einem echt die Worte“, sagt die Vorsitzende.
Ein Grund für diese zunehmende Brutalität könne auch die Corona-Krise sein. „Es kann sein, dass die Menschen einfach frustriert sind. Diesen Frust lassen sie dann möglicherweise an ihren Tieren aus“, glaubt die Vorsitzende.
Laut dem Deutschen Tierschutzbund seien Menschen, die aktiv Tiere quälen, häufig psychisch gestört. Deren Motivation seien sexuelle Perversion, Sadismus, Mordlust oder Rache, so Lea Schmitz, Pressesprecherin des Deutschen Tierschutzbundes. „Tierhasser, die aus rein sadistischen Motiven Tieren Leid antun, sind unserer Erfahrung nach leider keine Seltenheit“, so Schmitz.
„Solche Taten gab es immer und wird es immer geben“
Doch können Halter ihre Haustiere vor ebensolchen Taten schützen? „Wirklich zu 100 Prozent schützen kann man seine Tiere leider nicht – es sei denn, man hält sie in reiner Wohnungshaltung“, sagt Schmitz. „Katzen aber lieben Freigang und dieser sollte ihnen ermöglicht werden, auch wenn man damit natürlich ein Risiko eingeht“ so die Pressesprecherin. Hunde solle man nicht allein lassen, beispielsweise angebunden vor einem Supermarkt.
„Grundsätzlich ist es auch immer gut, wenn das Tier gekennzeichnet und bei Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert ist. Sollte das Tier zu Tode kommen, lässt es sich so zumindest schnell identifizieren und seinem Besitzer zuordnen“, informiert Schmitz.
Die Feuerwehr hat einen toten Hund aus dem Libowsee bei Glasewitz geborgen. Die OSTSEE-ZEITUNG hat mit Anwohnern gesprochen.
„Solche Taten gab es immer und wird es immer geben“, glaubt auch Lenz. Sie erinnert an einen Fall im Mai vergangenen Jahres, als ein toter Hund in einer Tasche entdeckt wurde. Es könnte der klassische Nachbarschaftsstreit sein, der aus dem Ruder läuft und dann auf dem Rücken der Tiere ausgetragen wird. Das ist aber selten der Fall.
„Wenn ein Tier gequält wird, ist es wichtig, nicht wegzusehen“, mahnt Schmitz. Dem Rat schließt sich Norbert Schlösser, Projektleiter im Tierheim Schlage, an. „Man sollte aufmerksam sein und was sagen, wenn man merkt, dass der Nachbar das Tier schlecht behandelt“, so Schlösser. Sollte man selbst mit seinem Hund nicht mehr zurechtkommen, könne man sich immer an ein Tierheim wenden.
Fall bei Glasewitz sollte die Politik wachrütteln
Doch Lenz sieht ein weiteres Problem: In MV gebe es bisher noch keine Registrierungs- und Chipflicht. Ferner solle das Land auch einen Hundeführerschein einführen. „Jeder, der sich einen Hund anschaffen möchte, sollte zuerst eine Prüfung beim Veterinäramt ablegen“, fordert Lenz. „Dieser grausame Fall in Glasewitz sollte die Politik aufrütteln und ihr ein Zeichen geben, jetzt etwas zu unternehmen“.
Die Polizei ermittelt im Fall Glasewitz nun wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Den Täter oder die Täterin erwartet eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. „Fälle, in denen Tierquäler tatsächlich zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt werden, sind allerdings sehr selten“, berichtet Schmitz.
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„Viele Tiermisshandlungen werden auch als reine Ordnungswidrigkeit mit Verhängung eines Bußgeldes geahndet. Ersttäter erhalten meist zunächst eine Geldstrafe und im Wiederholungsfall eine Bewährungsstrafe“, so Schmitz. Daneben könne das Gericht auch Tierhalteverbote aussprechen – davon werde aber nur sparsam Gebrauch gemacht.

Quelle: Ostseezeitung