SpendenButton

Ausgesetztem Kater geht es besser

auszuhalten

Von Mirko Hertrich

Der Neubrandenburger Tierschutzverein kommt nicht zur Ruhe. Nicht nur schwelt der Konflikt um die schweren Vorwürfe des Veterinäramts, es müssen auch neue Fundtiere versorgt werden.

NEUBRANDENBURG. Neben der Sicherstellung von rund 50 Katzen durch das Veterinäramt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte muss sich der Neubrandenburger Tierschutzverein auch noch um Fundkatzen kümmern. Ein kleiner roter Kater, der in der vergangenen Woche in einem erbärmlichen Zustand gefunden wurde, hat eine Welle von Mitleid und Hilfsbereitschaft hervorgerufen. „Das Tier ist von einem Tierarzt behandelt worden“, gab der Vorsitzende des Neubrandenburger Tierschutzvereins Kurt Kadow, vorsichtig Entwarnung. „Ich hoffe, dass wir es durchkriegen.“

Der in Fritscheshof gefundene handzahme Kater hat ein Auge verloren und Wunden an den Pfoten. „Das stark untergewichtige Tier macht sonst aber einen vernünftigen Eindruck und frisst“, sagte der Vereinsvorsitzende. Der junge Kater ist zunächst in einer privaten Pflegestelle untergekommen. Weil das Tier nicht stubenrein ist, kommt laut Tierschutzverein eine Unterbringung im Tierheim bislang noch nicht infrage.

NBKaterKadow hadert auch weiter damit, dass das Veterinäramt des Kreises aus dem vom Verein betriebenen Gnadenhof an der Bergstraße 50 Katzen mitgenommen hat. Darunter waren auch zahlreiche Jungtiere, welche auf den Arealen von zwei brachliegenden Kleingärten eingefangen wurden. Das Veterinäramt hatte die Maßnahme damit begründet, dass der Gnadenhof grundsätzlich nur für die Aufnahme von älteren Tieren geeignet ist. Zudem hätten sich entgegen einer Absprache von 2018 in der Einrichtung zu viele Tiere befunden, die teils auch in einem schlechten gesundheitlichen Zustand gewesen seien. Auch sollen unhygienische Zustände geherrscht haben.

Der Vorsitzende des Tierschutzvereins räumte die Überbelegung ein, begründete diese aber unter anderem damit, dass weitere Einrichtungen keine Fundkatzen mehr aufgenommen hätten. Er führte auch an, dass das „Miezhaus“ seit der Absprache im Frühjahr 2018 weiter ausgebaut worden sei. So seien unter anderem zwei neue Pavillons errichtet worden, von denen einer von einer Privatperson gespendet worden sei, deren gut ein Dutzend Katzen in dem Gnadenhof eine neue Bleibe gefunden hätten. Kadow machte auch geltend, dass es keine gesetzlichen Vorschriften für eine Obergrenze bei der Katzenhaltung gebe. Bei den Regelungen handele es sich lediglich um Empfehlungen. Das Veterinäramt hat für den Gnadenhof unter anderem ein Aufnahmestopp verhängt.

Quelle: Nordkurier Kontakt zum Autor Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!